Pflegegrad 4: Leistungen, Voraussetzungen und Geld im Überblick
Was bei einem sehr hohen Unterstützungsbedarf zusteht, und wie sich zu Hause und Pflegedienst gut verbinden lassen.
Teil unseres Ratgebers: Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten: der Überblick

Fachliche Prüfung · Pflegehilfs- und Betreuungskraft
Reicht unsere Kraft überhaupt noch aus?
Bei Pflegegrad 4 wird die Kombination aus Familie und Pflegedienst zum Normalfall, und nicht zur Ausnahme, weil der Bedarf allein oft schwer zu tragen ist. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts bleiben auch hier noch rund 63 Prozent zu Hause, während rund 37 Prozent in einem Pflegeheim versorgt werden, deutlich mehr als bei den niedrigeren Pflegegraden.
Das bringt für viele Familien eine ganz eigene Sorge mit sich: nicht mehr die Angst vor dem ersten Schritt, sondern die Frage, ob die eigene Kraft für das ausreicht, was jetzt jeden Tag gebraucht wird.
Das zeigt: Zu Hause zu bleiben ist bei diesem Bedarf keine Ausnahme, sondern weiterhin der häufigere Weg, nur eben ist das selten allein durch die Familie realisierbar.
Ein Teil der Pflege bleibt hier bei den Angehörigen, ein anderer Teil geht an eine Pflegekraft, die sich dann um die Aufgaben kümmert, die mehrmals täglich oder auch körperlich besonders anstrengend sind. Das entlastet, ohne dass die Familie sich zurückziehen muss. Pflegegrad 4 heißt also auch nicht, dass jetzt plötzlich alles anders werden muss. Es heißt, dass es Zeit wird, sich vertrauensvolle Unterstützung zu holen, die zu diesem höheren Bedarf passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad 4 bekommen Menschen mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Es stehen 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Pflegesachleistungen im Monat zu, je nachdem, wer die Pflege übernimmt.
- Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, unabhängig davon, was Sie sonst wählen.
- Bei Pflegegrad 4 ist die Kombination aus Familie und Pflegedienst besonders häufig, da der Bedarf allein oft schwer zu tragen ist.
- Auch bei Pflegegrad 4 lebt die Mehrheit weiterhin zu Hause.
Was bedeutet Pflegegrad 4 genau?
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der die Unterstützung in mehreren Bereichen und oft auch mehrmals täglich nötig ist. Wer zwischen 70 und unter 90 Punkten erreicht, bekommt den Pflegegrad 4, und auch unabhängig von einer bestimmten Diagnose.
Anders als bei Pflegegrad 3 reicht punktuelle Unterstützung hier meist nicht mehr aus, um den Alltag zu bewältigen. Häufig fallen mehrmals täglich größere Aufgaben an, etwa beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder bei der Mobilität, die allein einfach nicht mehr zu meistern sind. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 15 SGB XI, der die genaue Punktzahl je Pflegegrad festlegt.
Zur Einordnung: Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts haben rund 671.000 Menschen in Deutschland den Pflegegrad 4, das entspricht knapp 12 Prozent aller Pflegebedürftigen.
Wichtig zu wissen: Auch Pflegegrad 4 entsteht nicht automatisch aus einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist immer, wie stark sich die Erkrankung tatsächlich auf den Alltag auswirkt, nicht welche Diagnose dahintersteht.
Welche Leistungen stehen mir zu?
Bei Pflegegrad 4 stehen 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen im Monat zur Verfügung, dazu kommt auch hier der Entlastungsbetrag von 131 €. Übernimmt ein Pflegedienst die Verhinderungspflege, steht der volle Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung und wird auch direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Bei Pflegegrad 4 haben Sie dieselbe Wahl wie bei den drei niedrigeren Pflegegraden, nur gibt es hier deutlich höhere Beträge, weil der Bedarf größer ist.
- Pflegegeld gibt es, wenn die Pflege von der Familie übernommen wird. Die 800 € im Monat werden an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die das Geld dann weitergeben kann.
- Pflegesachleistungen sind für einen Pflegedienst gedacht. Hier stehen bis zu 1.859 € im Monat zur Verfügung, die direkt mit dem Pflegedienst verrechnet werden.
- Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, unabhängig von dieser Wahl. Er ist zum Beispiel für Leistungen wie Haushaltshilfe und Betreuung gedacht. Entlastungsbetrag: Wofür Sie ihn nutzen können.
- Dazu kommen die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege, die sich seit 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag teilen. Mehr dazu in Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe und Beantragung und Kurzzeitpflege: Wenn zu Hause vorübergehend nicht geht.
Wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger einmal eine Auszeit brauchen, springt außerdem die Verhinderungspflege ein. Wird die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig übernommen, also unentgeltlich durch Angehörige oder Nachbarn, ist der Betrag gedeckelt auf das Doppelte des Pflegegeldes, also rund 1.600 € bei Pflegegrad 4. Übernimmt dagegen ein Pflegedienst wie simCura die Auszeit, gilt in jedem Fall der volle Betrag von 3.539 €, weil es sich um eine erwerbsmäßige Leistung handelt..
Wichtig zu wissen: Beträgt die Auszeit weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt, und die Zeit wird nicht auf die acht Wochen im Jahr angerechnet.
Alle genannten Beträge sind in der Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesministeriums für Gesundheit aufgeführt.
Wie wird Pflegegrad 4 festgestellt?
Ein Gutachter oder eine Gutachterin vom Medizinischen Dienst (MDK) kommt auch hier direkt zu Ihnen nach Hause und prüft, wie sehr sich der Bedarf seit der letzten Begutachtung verändert hat. Bewertet werden wieder die sechs Bereiche, und die Selbstversorgung zählt wieder am stärksten mit 40 Prozent.
Bei Pflegegrad 4 ist meist schon vorher ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt worden, der Ablauf ist vielen Familien deshalb bereits bekannt. Der Unterschied liegt jetzt darin, dass es nicht mehr um die erste Einstufung geht, sondern um die Frage, wie deutlich sich der Bedarf seither verändert hat.
Im Einzelnen sieht die Gewichtung so aus:
- Selbstversorgung, wie Waschen, Anziehen, Essen und Trinken. Zählt mit 40 Prozent.
- Umgang mit Erkrankungen und Behandlungen, wie Medikamente einnehmen oder mit Therapien umgehen. Zählt mit 20 Prozent.
- Mobilität, wie sich im Bett bewegen oder Treppen steigen. Zählt mit 10 Prozent.
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten, wie sich orientieren oder Gespräche führen. Wird gemeinsam mit Punkt 5 gewertet.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, wie nächtliche Unruhe oder Ängste. Bei diesen beiden Punkten zählt nur der höhere der beiden Werte, zusammen ergeben sie 15 Prozent.
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte, wie den Tag selbst einteilen. Zählt mit 15 Prozent.
Die genaue Gewichtung der einzelnen Module ist in Anlage 2 zu § 15 SGB XI festgelegt.
Wenn sich der Bedarf seit der letzten Begutachtung deutlich erhöht hat, hilft simCura dabei, die Veränderungen für den Termin zu dokumentieren.
Führen Sie schon vor dem Termin einige Tage lang auf, wie oft und bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist, auch nachts. Gerade bei Pflegegrad 4 fällt oft der nächtliche Bedarf unter den Tisch, obwohl er für die Einstufung wichtig ist.
Wie hilft ein Pflegedienst, wenn die Kraft der Familie allein nicht mehr reicht?
Eine Pflegekraft übernimmt die Aufgaben, die am meisten Kraft kosten oder besonderes Fachwissen brauchen, etwa Lagerung oder medizinische Versorgung. Die Familie kümmert sich weiter um die Momente, die ihr wichtig sind, ohne dass jemand ganz ersetzt wird.
Bei Pflegegrad 4 stoßen viele pflegende Angehörige an eine körperliche und oft auch emotionale Grenze. Das ist keine persönliche Schwäche, sondern eine logische Folge davon, dass der Bedarf mehrmals täglich und oft auch nachts besteht, und es sich eben um einen geliebten Menschen handelt.
Genau hier zeigt sich der Wert eines Pflegedienstes am deutlichsten: Beides zusammen, Pflegekraft und Familie, entlastet, ohne dass die Beziehung zueinander verloren geht.
Bei simCura ist das Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen an, wo Unterstützung am meisten bringt, und passen die Versorgung an, wenn sich der Bedarf weiter verändert.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 ist der Unterstützungsbedarf noch einmal deutlich höher, meist mehrmals täglich und in mehreren Lebensbereichen gleichzeitig ist Hilfe wichtig. Das zeigt sich auch bei den Leistungen, die bei Pflegegrad 4 entsprechend höher ausfallen. Mehr zu den Grundlagen in Pflegegrad 3: Leistungen, Voraussetzungen und Geld im Überblick.
Muss ich mit Pflegegrad 4 ins Pflegeheim?
Nein. Auch bei Pflegegrad 4 lebt die Mehrheit der Menschen weiterhin zu Hause, meist mit einer Kombination aus familiärer Pflege und einem Pflegedienst.
Kann Pflegegrad 4 später noch auf Pflegegrad 5 steigen?
Ja. Wenn sich der Zustand weiter verschlechtert, kann jederzeit ein neuer Antrag auf eine höhere Einstufung gestellt werden, und auch dabei kann simCura Sie unterstützen.
Reicht Pflegegrad 4 für einen Pflegedienst?
Ja, mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 € im Monat zu, mit denen ein ambulanter Pflegedienst direkt abgerechnet werden kann.
Mehr zu allen Pflegegraden in Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten: der Überblick.
Wie oft kommt eine Pflegekraft bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 kommt eine Pflegekraft oft mehrmals täglich, je nachdem, was tatsächlich gebraucht wird. Die genaue Häufigkeit legen Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst fest.
Fazit zu Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 markiert einen Punkt, an dem viele Familien merken, dass sie Unterstützung brauchen, nicht weil sie versagt haben, sondern weil der Bedarf einfach zu groß geworden ist, um ihn täglich allein zu tragen. Die gute Nachricht bleibt: Das eigene Zuhause muss deshalb nicht aufgegeben werden. Es bedeutet, dass eine Pflegekraft dazukommt, die genau dort hilft, wo es am meisten zählt.
Quellen und Stand
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 04.11.2025
- Sozialgesetzbuch XI, § 15 mit Anlage 1 und 2 — gesetze-im-internet.de
- Statistisches Bundesamt: Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade, Stand Dezember 2023, veröffentlicht 18.12.2024
Stand dieses Artikels: [DATUM] · Nächste Prüfung: [DATUM, spätestens Anfang 2028]

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