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Hinweisgeberschutzgesetz

# Hinweise auf Verstöße

melden Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und verfolgt zwei Ziele:

– Wer einen Verstoß meldet, soll vor Nachteilen geschützt sein.

– Der Weg einer Meldung soll klar geregelt und nachvollziehbar sein. — ##

Was Sie melden können

Das Gesetz zählt in § 2 abschließend auf, welche Verstöße Gegenstand einer Meldung sein können:

– **Straftaten**

– **Ordnungswidrigkeiten**, soweit sie dem Schutz von Leben, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit oder den Rechten von Beschäftigten und ihren Vertretungen dienen

– **weitere ausdrücklich genannte Vorschriften** des Bundes-, Landes- oder EU-Rechts, etwa zu

– Bekämpfung von Geldwäsche – Produktsicherheit

– Umweltschutz

– Datenschutz

Sachverhalte außerhalb dieser Liste fallen nicht unter den Schutz des Gesetzes.

→ Zum vollständigen [Gesetzestext](https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html)

So erreichen Sie unsere interne Meldestelle

[hinweis@simcura.de](mailto:hinweis@simcura.de)

Hilfreich für die Prüfung sind konkrete Angaben zu:

– was geschehen ist

– wann und wo es geschehen ist

– wer beteiligt war

– woher Sie davon wissen Bitte beschaffen Sie sich keine Unterlagen auf Wegen, die Ihnen nicht offenstehen.

Sie können jederzeit ein **persönliches Gespräch** verlangen, auf Wunsch auch per Video oder Telefon. Teilen Sie uns dazu kurz mit, wie wir Sie erreichen können.

## Was nach Ihrer Meldung passiert

Wir registrieren Ihre Meldung und prüfen sie unvoreingenommen.

– **Innerhalb von 7 Tagen:** Sie erhalten eine persönliche Bestätigung mit Ihrer Vorgangsnummer.

– **Anschließend:** Wir klären, ob Ihre Meldung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und ob die Angaben ausreichen. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.

– **Spätestens nach 3 Monaten:** Wir informieren Sie über geplante und bereits ergriffene Folgemaßnahmen. Einzelheiten der Untersuchung und personenbezogene Daten Dritter können wir dabei nicht offenlegen.

Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteiligung

– Auf das Postfach greifen **ausschließlich die Personen der internen Meldestelle** zu.

– Ihre Identität und alle Angaben, aus denen sie sich ableiten lässt, behandeln wir vertraulich.

– Eine Weitergabe ohne Ihre Einwilligung erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, etwa auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden.

**Benachteiligungen wegen einer Meldung sind verboten**, also zum Beispiel Kündigung, Versetzung, Abmahnung oder Ausgrenzung. Sollten Sie solche Reaktionen befürchten oder erleben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns.

**Hinweis zur Anonymität:** Eine E-Mail ist nicht anonym. Ihre Absenderadresse und weitere technische Angaben sind für uns sichtbar. Wenn Sie anonym bleiben möchten, nutzen Sie bitte eine anonymisierte E-Mail-Adresse.

## Weitere Meldewege Sie sind

nicht verpflichtet, zuerst intern zu melden. Sie können sich auch unmittelbar an eine externe Meldestelle wenden, insbesondere an die **externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz**.

Bitte nicht über dieses Postfach

Das Postfach ist ausschließlich für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen und wird nicht durchgehend überwacht.

– **Akute Gefahr für Personen:** bitte die zuständigen Notrufnummern anrufen

– **Allgemeine Personal- oder Serviceanfragen:** 06122 9294457