Hinweisgeberschutzgesetz
# Hinweise auf Verstöße
melden Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und verfolgt zwei Ziele:
– Wer einen Verstoß meldet, soll vor Nachteilen geschützt sein.
– Der Weg einer Meldung soll klar geregelt und nachvollziehbar sein. — ##
Was Sie melden können
Das Gesetz zählt in § 2 abschließend auf, welche Verstöße Gegenstand einer Meldung sein können:
– **Straftaten**
– **Ordnungswidrigkeiten**, soweit sie dem Schutz von Leben, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit oder den Rechten von Beschäftigten und ihren Vertretungen dienen
– **weitere ausdrücklich genannte Vorschriften** des Bundes-, Landes- oder EU-Rechts, etwa zu
– Bekämpfung von Geldwäsche – Produktsicherheit
– Umweltschutz
– Datenschutz
Sachverhalte außerhalb dieser Liste fallen nicht unter den Schutz des Gesetzes.
→ Zum vollständigen [Gesetzestext](https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html)
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So erreichen Sie unsere interne Meldestelle
[hinweis@simcura.de](mailto:hinweis@simcura.de)
Hilfreich für die Prüfung sind konkrete Angaben zu:
– was geschehen ist
– wann und wo es geschehen ist
– wer beteiligt war
– woher Sie davon wissen Bitte beschaffen Sie sich keine Unterlagen auf Wegen, die Ihnen nicht offenstehen.
Sie können jederzeit ein **persönliches Gespräch** verlangen, auf Wunsch auch per Video oder Telefon. Teilen Sie uns dazu kurz mit, wie wir Sie erreichen können.
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## Was nach Ihrer Meldung passiert
Wir registrieren Ihre Meldung und prüfen sie unvoreingenommen.
– **Innerhalb von 7 Tagen:** Sie erhalten eine persönliche Bestätigung mit Ihrer Vorgangsnummer.
– **Anschließend:** Wir klären, ob Ihre Meldung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und ob die Angaben ausreichen. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
– **Spätestens nach 3 Monaten:** Wir informieren Sie über geplante und bereits ergriffene Folgemaßnahmen. Einzelheiten der Untersuchung und personenbezogene Daten Dritter können wir dabei nicht offenlegen.
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Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteiligung
– Auf das Postfach greifen **ausschließlich die Personen der internen Meldestelle** zu.
– Ihre Identität und alle Angaben, aus denen sie sich ableiten lässt, behandeln wir vertraulich.
– Eine Weitergabe ohne Ihre Einwilligung erfolgt nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, etwa auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden.
**Benachteiligungen wegen einer Meldung sind verboten**, also zum Beispiel Kündigung, Versetzung, Abmahnung oder Ausgrenzung. Sollten Sie solche Reaktionen befürchten oder erleben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns.
**Hinweis zur Anonymität:** Eine E-Mail ist nicht anonym. Ihre Absenderadresse und weitere technische Angaben sind für uns sichtbar. Wenn Sie anonym bleiben möchten, nutzen Sie bitte eine anonymisierte E-Mail-Adresse.
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## Weitere Meldewege Sie sind
nicht verpflichtet, zuerst intern zu melden. Sie können sich auch unmittelbar an eine externe Meldestelle wenden, insbesondere an die **externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz**.
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Bitte nicht über dieses Postfach
Das Postfach ist ausschließlich für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen und wird nicht durchgehend überwacht.
– **Akute Gefahr für Personen:** bitte die zuständigen Notrufnummern anrufen
– **Allgemeine Personal- oder Serviceanfragen:** 06122 9294457