Kurzzeitpflege: Wenn zu Hause vorübergehend nicht geht

Wenn Sie einmal nicht können: was Ihnen zusteht, und wie Sie es bekommen.

Teil unseres Ratgebers: Entlastung für pflegende Angehörige

Askin N.(Pflegehilfs- und Betreuungskraft)
Askin N.

Fachliche Prüfung · Pflegehilfs- und Betreuungskraft

Reicht es, wenn wir es nur ein paar Wochen anders machen?

Ja, genau dafür ist die Kurzzeitpflege gedacht: eine zeitlich begrenzte Lösung für eine Übergangsphase und keine Vorstufe zum dauerhaften Heim. simCura bietet sie zwar nicht selbst an, weil sie in einer Einrichtung stattfindet, hilft aber bei Organisation und der Anschlussversorgung.

Nicht jede schwierige Phase muss dauerhaft gelöst werden. Manchmal reicht es, für ein paar Wochen eine andere Lösung zu finden, bis sich die Situation wieder beruhigt hat, wie etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Pflege gerade nicht ausreicht, oder wenn die pflegende Person selbst krank wird. Deshalb erklären wir hier, wie Kurzzeitpflege funktioniert und wann sie sinnvoll ist.

Wichtig zu wissen: simCura bietet keine Kurzzeitpflege an, weil sie in einer Einrichtung stattfindet, nicht ambulant zu Hause. Trotzdem gehört sie zu den Themen, die für viele Familien in dieser Situation entscheidend sind.

Das Wichtigste in Kürze

Kurzzeitpflege auf einen Blick

Was ist Kurzzeitpflege genau?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Versorgung außerhalb der eigenen vier Wände, meist in einer Pflegeeinrichtung und mit Anspruch ab Pflegegrad 2 und für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Typisch sind Situationen wie nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuter Erkrankung der zu pflegenden Person. Geregelt ist das in § 42 SGB XI

Gerade bei einem Krankenhausaufenthalt ist es häufig so, dass die häusliche Pflege danach noch nicht wieder organisiert ist. Hinzu kommt eine dritte Situation, die oft unterschätzt wird: eine plötzliche Verschlechterung, die sich zu Hause nicht kurzfristig auffangen lässt.

In besonderen Fällen kann die Kurzzeitpflege auch in einer Einrichtung der Behindertenhilfe stattfinden, wenn absolut keine reguläre Pflegeeinrichtung verfügbar ist. 

Wie hoch sind die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen und die Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von 3.539 € im Kalenderjahr, geregelt ist das im gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Diesen Betrag teilen Sie sich mit der Verhinderungspflege.

Nicht übernommen werden die Unterkunft und Verpflegung, die in einer Einrichtung zusätzlich anfallen. Hierfür gibt es aber häufig einen eigenen Zuschuss, den Sie direkt bei der Einrichtung oder der Pflegekasse vorab erfragen sollten.

Alle genannten Beträge sind in der Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesministeriums für Gesundheit aufgeführt.

Unser Tipp

Fragen Sie am besten schon beim ersten Kontakt mit der Einrichtung nach den Kosten für Unterkunft und Verpflegung getrennt von den pflegebedingten Kosten. So sehen Sie sofort, was die Pflegekasse trägt und was als Eigenanteil bleibt. 

Wie unterscheidet sich Kurzzeitpflege von Verhinderungspflege?

Der wichtigste Unterschied liegt im Ort der Versorgung. Kurzzeitpflege findet in einer Einrichtung statt, weil zu Hause vorübergehend keine Pflege möglich ist. Verhinderungspflege findet meist zu Hause statt, weil die pflegende Person ausfällt, die pflegebedürftige Person aber in der eigenen Wohnung bleibt.

Beide Pflegeleistungen teilen sich seit dem 01.07.2025 denselben gemeinsamen Jahresbetrag, Sie müssen also selbst entscheiden, wofür Sie das Budget einsetzen.

In der Praxis heißt das: Wer die Kurzzeitpflege für vier Wochen nutzt, hat entsprechend weniger für die Verhinderungspflege übrig, und umgekehrt. Das klingt zunächst wie eine Einschränkung, ist aber ein Vorteil, weil Sie nicht mehr zwei getrennte Budgets im Kopf behalten müssen. Mehr zur Verhinderungspflege in Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe und Beantragung.

Wie finde ich eine passende Einrichtung?

simCura hilft Familien, eine passende Einrichtung in der Nähe zu finden, und übernimmt dann anschließend die ambulante Versorgung zu Hause, sobald die Kurzzeitpflege beendet ist. So entsteht keine Lücke zwischen Einrichtung und Rückkehr und genau die gilt es zu vermeiden.

Da die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung stattfindet, ist die Suche nach einem passenden Platz oft der schwierigste Teil, gerade wenn es schnell gehen muss. Und oft stehen die Familien dann gefühlt vor einem großen Fragezeichen. Hier bietet es sich absolut an, direkt bei den Experten nachzufragen und auf ihr Wissen zu vertrauen.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Ja, der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad wird Kurzzeitpflege nicht von der Pflegekasse übernommen.

Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, wenn Sie nicht bereits einen Teil des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege genutzt haben.

Ja, anders als bei der Verhinderungspflege sollte die Kurzzeitpflege vor Beginn bei der Pflegekasse angezeigt werden.

Kurzzeitpflege findet in einer Einrichtung statt, Verhinderungspflege meist zu Hause. Mehr dazu in Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe und Beantragung.

Es wird für diese Zeit zur Hälfte weitergezahlt, ähnlich wie bei der tageweisen Verhinderungspflege. Mehr zu den Pflegegraden in Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten: der Überblick.

Fazit zu Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine Brücke und keine Endstation. Sie hilft dabei, eine schwierige Phase zu überstehen, ohne dass daraus automatisch eine dauerhafte Lösung werden muss. Danach ist die Rückkehr nach Hause der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Hinweis: Alle genannten Beträge basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegeversicherung, siehe Quellenangaben.

Quellen und Stand

Sozialgesetzbuch XI, § 42 und § 42a — gesetze-im-internet.de
Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 04.11.2025

Stand dieses Artikels: [DATUM] · Nächste Prüfung: [DATUM, spätestens Anfang 2028]

Askin N.(Pflegehilfs- und Betreuungskraft)
Askin N.

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