Entlastungsbetrag: Wofür Sie ihn nutzen können
Wenn Sie einmal nicht können: was Ihnen zusteht, und wie Sie es bekommen.
Teil unseres Ratgebers: Entlastung für pflegende Angehörige

Fachliche Prüfung · Pflegehilfs- und Betreuungskraft
Warum bleibt so viel Geld ungenutzt liegen?
Weil der Entlastungsbetrag trotz seines Anspruchs ab Pflegegrad 1 kaum bekannt ist, verfallen bei vielen Familien die 131 € im Monat einfach. Und das, obwohl hier kein besonderer Nachweis nötig wäre und er ohne besondere Voraussetzung für Betreuung oder Haushaltshilfe eingesetzt werden kann.
Dabei ist der Entlastungsbetrag genau dafür gedacht, den Alltag ein Stück leichter zu machen, etwa für Betreuung oder ähnliche Unterstützung.
Und anders als bei vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist die Hürde hier besonders niedrig: Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, also auch dann, wenn andere große Leistungen wie das Pflegegeld noch überhaupt nicht greifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat, und zwar in jedem Pflegegrad gleich hoch.
- Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres immer noch genutzt werden.
- Der Betrag ist zweckgebunden, wie etwa für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung.
- Die Abrechnung läuft über anerkannte Anbieter wie simCura, und ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag einsetzen?
Der Entlastungsbetrag ist für fünf Bereiche zweckgebunden. Er kann für die Alltagsunterstützung genutzt werden, für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, sowie für ambulante Pflegeleistungen ohne Selbstversorgung. Geregelt ist das in § 45b SGB XI. Das heißt, er darf nicht frei verwendet werden, sondern nur für bestimmte Leistungen.
Dazu gehören:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag und wie sie in § 45a SGB XI geregelt sind, zum Beispiel Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleitung.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa Reinigung, Wäsche oder auch die Einkaufshilfe.
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege.
- Leistungen der Kurzzeitpflege.
- Leistungen ambulanter Pflegedienste, mit einer Einschränkung: Bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Selbstversorgung, also nicht für die klassische Körperpflege.
Ein Detail, das viele überrascht: Der Entlastungsbetrag kann auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, wenn dort Mittel für die genannten Leistungen fehlen. Das schafft zusätzlichen Spielraum, wenn das Verhinderungspflege-Budget doch einmal etwas knapp wird.
Wie viel Geld steht mir zu, und was passiert, wenn ich es nicht nutze?
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat, unabhängig davon, welchen Pflegegrad Sie haben. Er ist bei allen Pflegegraden gleich hoch, auch bei Pflegegrad 1, wo er ja oft die einzige regelmäßige Geldleistung ist. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verwendet werden.
Alle genannten Beträge sind in der Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesministeriums für Gesundheit aufgeführt.
Gut zu wissen: Was in einem Monat übrig bleibt, sammelt sich automatisch an. Erst nach dem 30. Juni des Folgejahres verfällt der nicht eingesetzte Restbetrag endgültig. Das schafft mehr Spielraum, wenn doch mal mehr gebraucht wird.
Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse direkt an und fragen Sie nach Ihrem aktuellen Guthaben. Die Kasse führt für jeden Versicherten ein Konto, auf dem alle monatlichen Beträge gutgeschrieben und verbrauchte Beträge abgezogen werden, so wissen Sie dann genau, wie viel Ihnen noch zur Verfügung steht.
Leider gibt es aktuell noch keine bundesweite Online-Abfrage über die Versichertennummer, jede Pflegekasse handhabt das im Moment noch sehr unterschiedlich. Sollte sich das aber ändern, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden, der Anspruch entsteht automatisch mit der Feststellung des jeweiligen Pflegegrads. Sie müssen lediglich die Nutzung nachweisen, entweder über Rechnungen, die Sie bei der Pflegekasse einreichen, oder über eine Direktabrechnung mit einem anerkannten Anbieter wie simCura.
simCura rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht selbst in Vorleistung treten und keine Rechnungen sammeln müssen.
Das erspart Ihnen den Aufwand, Belege zu sortieren und auf eine Rückerstattung zu warten. Sie merken davon im Alltag im besten Fall gar nichts, außer dass die Unterstützung einfach da ist, ohne bürokratischen Umweg.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Steht mir der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1 zu?
Ja, der Entlastungsbetrag ist die einzige regelmäßige Geldleistung, die bereits ab Pflegegrad 1 zusteht, auch wenn andere Leistungen wie Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 greifen. Mehr zu den einzelnen Pflegegraden in Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten: der Überblick.
Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?
Ja, nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch eingesetzt und genutzt werden. Danach verfällt der Restbetrag endgültig.
Kann ich den Entlastungsbetrag für einen Pflegedienst nutzen?
Teilweise. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt eine Einschränkung: Leistungen der Selbstversorgung, also klassische Körperpflege, sind ausgeschlossen. Andere Leistungen des Pflegedienstes können aber darüber abgerechnet werden, auch ergänzend zur Verhinderungspflege.
Muss ich Rechnungen selbst bezahlen und dann einreichen?
Nicht zwingend. Viele Anbieter, auch simCura, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Was zählt alles zur Haushaltshilfe?
Dazu gehören Reinigung, Wäsche, Einkaufen und ähnliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Pflegesituation stehen.
Fazit zum Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine der Leistungen, die am einfachsten zu bekommen sind und am häufigsten ungenutzt bleiben. 131 € im Monat, die niemand extra beantragen muss, aber die verfallen, wenn sie zu lange liegen bleiben. Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen, wofür Sie ihn bereits heute einsetzen könnten.
Hinweis: Alle genannten Beträge basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegeversicherung, siehe Quellenangaben.
Quellen und Stand
Sozialgesetzbuch XI, § 45a und § 45b — gesetze-im-internet.de
Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 04.11.2025
Stand dieses Artikels: [DATUM] · Nächste Prüfung: [DATUM, spätestens Anfang 2028]

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