Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten — der Überblick

Was Ihnen zusteht, wie Sie es beantragen und was ambulante Pflege wirklich kostet.

Askin N.(Pflegehilfs- und Betreuungskraft)
Askin N.

Fachliche Prüfung · Pflegehilfs- und Betreuungskraft

Warum fällt der erste Schritt so schwer?

Der erste Schritt fällt schwer, weil plötzlich Fragen da sind, für die niemand vorbereitet ist: Was steht uns zu, wie beantragen wir das, und wer hilft uns dabei. Die meiste Unsicherheit entsteht nicht durch die Pflege selbst, sondern vielmehr durch das unbekannte System dahinter. 

Und meistens passiert es einfach und kündigt sich nicht an. Oft wird vieles über die Monate immer ein bisschen schwerer und mühsamer, und niemand kann später wirklich genau sagen, wann es angefangen hat. Manchmal ist es ein Sturz durch unsicheres Laufen oder ein Schwindelanfall, sodass der Notarzt gerufen werden muss. Ein paar Wochen später vielleicht noch einer. Und irgendwann merkt man, dass es eben doch kein Ausrutscher war, sondern ein neuer Zustand.

Manchmal geht es auch viel schneller. Da kommt ein Anruf aus dem Krankenhaus, und plötzlich heißt es, dass jemand nicht mehr allein nach Hause kann. Von einem Tag auf den anderen muss alles neu organisiert werden. Für genau diesen Moment gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V, die einspringt, wenn die weitere Versorgung noch nicht steht.

Und manchmal die merkt Familie es oft zu spät, weil der Betroffene selbst nichts sagt. Vielleicht aus Stolz, aus Sorge, die anderen nicht zu belasten, oder weil es selbst nicht bewusst wahrgenommen wird. Oft fällt es erst bei einem Besuch auf, dass etwas nicht mehr stimmt.

In allen drei Fällen tauchen früher oder später dieselben Fragen auf: Was können wir tun? Und was steht uns eigentlich zu, und wie bekommen wir das?

Diese Seite gibt Ihnen den Überblick und führt Sie durch alle Schritte, denn niemand muss das in dieser oft sehr emotionalen Situation allein herausfinden.

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Das Wichtigste in Kürze

Pflegegrad, Kosten und Leistungen auf einen Blick

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Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie viel Unterstützung jemand im Alltag braucht, und ist die Voraussetzung für fast alle Leistungen der Pflegeversicherung. Festgestellt wird er nicht von einem Arzt, sondern vom Medizinischen Dienst (MDK) im Auftrag der Pflegekasse. Er misst Selbstständigkeit, nicht Krankheit.

Wichtig zu verstehen: Ein Pflegegrad misst nicht, wie krank jemand ist, sondern wie selbstständig er noch handeln und seine Umgebung wahrnehmen kann. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb unterschiedliche Pflegegrade bekommen, je nachdem, wie sehr sich die Erkrankung oder Beeinträchtigung auf den Alltag auswirkt. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 15 SGB XI.

Bewertet werden sechs Bereiche, jeder mit einer eigenen Gewichtung:

Die genaue Gewichtung der einzelnen Module ist in Anlage 2 zu § 15 SGB XI festgelegt. Aus der Summe dieser Punkte ergibt sich der Pflegegrad von eins bis fünf.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt alle Beträge auf einen Blick, von Pflegegrad 1 bis 5. Damit sehen Sie sofort, wie sich die Leistungen mit steigendem Pflegegrad erhöhen, und was Ihnen ab welcher Einstufung zusteht.

Beträge Stand 04.11.2025 · gültig bis mindestens 01.01.2028

Tabelle seitlich scrollen, um alle Pflegegrade zu sehen →

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad 1 bis 5
Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Beeinträchtigung gering erheblich schwer schwerst schwerst, mit besonderen Anforderungen
Pflegegeld / Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen / Monat 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag / Monat 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Tages- und Nachtpflege / Monat 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege pro Jahr bis 3.539 € bis 3.539 € bis 3.539 € bis 3.539 €

Alle genannten Beträge sind in der Übersicht der Leistungsbeträge des Bundesministeriums für Gesundheit aufgeführt.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden, je nachdem, wer welchen Teil der Pflege übernimmt.

Am ausführlichsten erklärt sind Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4, weil die meisten Menschen mit diesen Einstufungen beginnen.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, meist reicht ein Anruf. Danach kommt das Antragsformular per Post, anschließend meldet sich der Medizinische Dienst für einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Zwischen Antrag und Bescheid liegen üblicherweise mehrere Wochen.

Wenn sich die Situation aber zuspitzt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, lässt sich das Verfahren beschleunigen, und das sollten Sie bei der Antragstellung ausdrücklich klären.

Viele Familien wissen nicht, dass sie beim Antrag nicht allein sind. simCura unterstützt dabei, den Antrag zu stellen und sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorzubereiten.

Beim Begutachtungstermin werden Fragen zum konkreten Alltag gestellt, nicht zur Diagnose. Wer vorher einige Tage notiert, wobei tatsächlich Hilfe nötig ist, geht deutlich vorbereiteter in das Gespräch.

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Pflegegeld oder Pflegedienst — was ist der Unterschied?

Pflegegeld ist für Familien gedacht, die selbst pflegen, es wird an die pflegebedürftige Person selbst ausgezahlt. Die Pflegesachleistungen sind hingegen für einen Pflegedienst gedacht und werden direkt mit ihm abgerechnet. Beides lässt sich auch kombinieren, je nachdem, wer welchen Teil der Pflege übernimmt.

Ein Teil der Pflege übernimmt die Familie, ein Teil der Pflegedienst, und beide Budgets werden dann entsprechend aufgeteilt.

Ein Punkt, der selten bekannt ist: Bei der Kombination wird nicht halbiert, sondern anteilig gerechnet. Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Pflegesachleistungen, bleiben noch 40 Prozent des Pflegegeldes übrig. So lässt sich die Versorgung genau an die eigene Situation anpassen, statt sich für eine der beiden Seiten entscheiden zu müssen.

Welche Leistungen gibt es zusätzlich?

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es noch weitere Budgets, die oft einfach ungenutzt bleiben, wie der Entlastungsbetrag für den Alltag, Verhinderungspflege für Auszeiten der pflegenden Person, und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alle drei bestehen unabhängig voneinander und sind vielen einfach schlichtweg nicht bekannt, dabei lohnt sich ein genauerer Blick auf jede einzelne. Mehr dazu in Entlastungsbetrag: Wofür Sie ihn nutzen können.

Der Entlastungsbetrag steht jedem mit Pflegegrad zu, und schon ab Pflegegrad 1, gibt es bis zu 131 € im Monat, für Angebote wie Betreuung oder Haushaltshilfe.

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person ausfällt, ob durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine Pause benötigt. Sie teilt sich ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, hier sind Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, mit bis zu 42 € im Monat abgedeckt, und ohne Rezept und ohne Zuzahlung.

Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl werden bis zu 100 Prozent von der Pflegekasse übernommen, allerdings kann eine Zuzahlung von 10 Prozent fällig werden, höchstens 25 € je Hilfsmittel.

Wer zu Hause bauliche Veränderungen braucht, etwa einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad, kann hierfür einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung beantragen, und bis zu 4.180 € je Maßnahme erhalten. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, erhöht sich der Betrag entsprechend, und bis zu 16.720 €.

Noch wenig bekannt, aber zunehmend wichtiger sind die digitalen Pflegeanwendungen, kurz DiPA. Apps und digitale Programme, die den Pflegealltag erleichtern, werden mit bis zu 40 € monatlich unterstützt, davon 30 € für ergänzende Unterstützungsleistungen.

Ausführlich erklärt in Entlastungsbetrag: Wofür Sie ihn nutzen können und Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe und Beantragung.

Pflegekraft hilft einem älteren Mann beim sicheren Gehen im Treppenhaus

Was kostet ambulante Pflege?

In den meisten Fällen trägt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten über die Pflegesachleistungen. Was darüber hinausgeht oder grundsätzlich nicht übernommen wird, etwa Investitionskosten des Pflegedienstes, bleibt als sogenannter Eigenanteil bei Ihnen. Die genaue Höhe hängt hier immer vom individuellen Bedarf ab.

Wie hoch der Eigenanteil im Einzelfall ausfällt? Das hängt vom Pflegegrad und vom tatsächlichen Bedarf ab. Eine pauschale Zahl gibt es nicht, und genau deshalb lohnt sich ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Pflegedienst wie simCura, bei dem die persönliche Situation durchgerechnet wird und Sie besser planen können.

Unser Tipp

Fragen Sie direkt beim Erstgespräch gezielt nach einer Kostenaufstellung für Ihre konkrete Situation. So sehen Sie schon vorab und schwarz auf weiß, was die Pflegekasse übernimmt und was für Sie als Eigenanteil bleibt, und vor allem, bevor Sie sich entscheiden müssen.

Wenn der Bescheid nicht passt

Nicht jeder Bescheid entspricht der tatsächlichen Situation. Wenn der eingestufte Pflegegrad zu niedrig erscheint, kann innerhalb eines Monats noch Widerspruch eingelegt werden. Im Übrigen sind viele Widersprüche erfolgreich, vor allem, wenn sie gut begründet sind und der Alltag im Detail beschrieben wird, nicht nur die Diagnose erwähnt wird.

Wichtig ist, dem Widerspruch eine ausführliche Beschreibung des Alltags beizulegen, am besten mit einem Pflegetagebuch über mehrere Tage. Auch eine Stellungnahme des Hausarztes kann helfen.

Fazit zu Pflegegrad, Kosten und Leistungen

Ein Pflegegrad ist kein Etikett, sondern der Schlüssel zu einem ganzen System an wichtiger Unterstützung, wie finanziell, praktisch und organisatorisch. Gerade wer noch am Anfang steht, wird nicht alles sofort verstehen, aber das muss er auch nicht.

Der erste Schritt ist immer der Antrag und alles Weitere klärt sich im Gespräch. Und egal, ob Sie gerade mitten im Antrag stecken, einen Bescheid in der Hand halten, der nicht passt, oder einfach wissen wollen, was noch auf Sie zukommt, hier finden Sie die passenden Artikel, die Ihnen helfen zu verstehen.

Hinweis: Alle genannten Beträge basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegeversicherung, siehe Quellenangaben.

Häufige Fragen zu Pflegegrad, Kosten und Leistungen

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht nur der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zur Verfügung, dafür aber unabhängig vom Pflegeaufwand. Details zu den genauen Beträgen finden Sie in Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4.

In der Regel liegen mehrere Wochen zwischen dem Antrag und dem Bescheid. Bei dringendem Bedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann auch eine beschleunigte Begutachtung beantragt werden.

Ja, wenn sich der Zustand deutlich verbessert. In der Praxis ist das aber selten, da sich die Pflegebedürftigkeit meist nicht zurückbildet.

Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Krankenkasse übernimmt medizinische Behandlungspflege, die ein Arzt verordnet hat, wie etwa den Verbandswechsel oder die Medikamentengabe.

Ja. Die Leistungen werden immer ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid.

Nicht zwingend. Die Haushaltshilfe und manche Betreuungsleistungen sind auch ohne Pflegegrad möglich. Für Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist er dagegen immer Voraussetzung. Mehr zu den einzelnen Pflegegraden in Pflegegrad 2: Leistungen, Voraussetzungen und Geld im Überblick und Pflegegrad 3: Leistungen, Voraussetzungen und Geld im Überblick.

Quellen und Stand

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick, Stand 04.11.2025
  2. Sozialgesetzbuch V, § 39e, Übergangspflege im Krankenhaus — gesetze-im-internet.de Sozialgesetzbuch XI, §§ 36, 37, 38, 39, 41, 42a, 45a, 45b — gesetze-im-internet.de
  3. Sozialgesetzbuch XI, § 15 mit Anlage 2 — gesetze-im-internet.de

Stand dieses Artikels: [DATUM] · Nächste Prüfung: [DATUM, spätestens Anfang 2028]

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