Pflegeleistungen im Detail: Was zu Hause möglich ist

Von Grundpflege bis Wundversorgung: was hinter den Fachbegriffen steckt, und was zu Hause tatsächlich geleistet werden kann.

Teil unseres Ratgebers: Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten

Warum klingt Pflege oft komplizierter, als sie ist?

Sobald ein Angehöriger zum ersten Mal Unterstützung braucht, tauchen plötzlich Wörter auf, die man vorher nie gebraucht hat: Grundpflege, Behandlungspflege, Dekubitusprophylaxe. Diese Begriffe klingen fremd, meinen aber meist etwas ganz Alltägliches. Grundpflege ist Unterstützung im Alltag, Behandlungspflege ist medizinische Versorgung mit ärztlicher Verordnung. Hier erklären wir in normaler Sprache, was jeweils dazugehört.

Manchmal ist es die Oma, die zum ersten Mal gestürzt ist, und plötzlich kommen Fragen, die man noch nie zuvor gestellt hat. Manchmal ist es eine bereits bestehende Pflegesituation, bei der eine neue Herausforderung dazukommt, etwa eine Hautstelle, die sich verändert hat. In beiden Fällen hilft es, die Begriffe einmal ohne Fachchinesisch zu verstehen, bevor man sich mit den Details beschäftigt.

Das Wichtigste in Kürze

Pflegeleistungen auf einen Blick

Grundpflege und Behandlungspflege, was ist der Unterschied?

Grundpflege ist das, was die meisten Menschen zuerst mit Pflege verbinden: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken und bei der Bewegung im Alltag. Eine ärztliche Verordnung braucht es dafür nicht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Waschen, Duschen und Körperpflege, auch Mund-, Zahn- und Haarpflege
  • An- und Auskleiden
  • Inkontinenzversorgung, etwa das Wechseln von Einlagen und Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und Lagern

Dazu kommen Haushaltshilfe und Betreuung: Einkaufen, Kochen, Wäsche und Reinigung der Wohnung, außerdem Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge oder die Begleitung zu Terminen. Rechtlich zählen sie nicht zur Grundpflege, werden aber oft gemeinsam mit ihr erbracht und ebenfalls über die Pflegekasse abgerechnet.

Die Behandlungspflege ist dagegen medizinisch. Dazu gehören zum Beispiel:

Für Behandlungspflege braucht es immer eine ärztliche Verordnung, bezahlt wird sie von der Krankenkasse. Durchgeführt wird sie von Pflegefachkräften. Einfache Maßnahmen, etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, dürfen auch geschulte Pflegehilfskräfte übernehmen.

Der Unterschied entscheidet also auch, wer die Leistung durchführen darf und wie sie abgerechnet wird. Mehr zu den konkreten Leistungen von simCura auf unserer Seite zur Grundpflege und Behandlungspflege.

Häufige Fragen zu den Pflegeleistungen

Grundpflege sind alltägliche Unterstützungen wie Waschen und Essen. Behandlungspflege sind medizinische Aufgaben, die eine ärztliche Verordnung brauchen. Mehr zum konkreten Angebot auf unserer Leistungsseite Grundpflege.

Pflegefachkräfte, und für einfache Maßnahmen wie Blutdruck- oder Blutzuckermessen auch geschulte Pflegehilfskräfte. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung, die Kosten trägt dann die Krankenkasse.

Nein. Einkaufen, Kochen, Wäsche oder Reinigung zählen zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie wird aber oft zusammen mit der Grundpflege erbracht und kann ebenfalls über die Pflegekasse abgerechnet werden, etwa über die Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag.

Grundpflege können Angehörige nach Anleitung übernehmen, einfache Aufgaben der Behandlungspflege nach einer Schulung oft auch. Alles Weitere übernehmen auf ärztliche Verordnung Pflegefachkräfte oder geschulte Pflegehilfskräfte.

Ja, simCura übernimmt Grundpflege, Haushaltshilfe und Betreuung sowie Behandlungspflege, einschließlich Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe und Stomaversorgung. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Behandlungspflege.

Fazit zu den Pflegeleistungen

Hinter den Fachbegriffen der Pflege steckt selten etwas Kompliziertes, sondern meist eine klare, erlernbare Aufgabe. Ob Grundpflege, Haushaltshilfe oder medizinische Behandlungspflege: Zu Hause ist mehr möglich, als viele zunächst denken.

Quellen und Stand

Stand dieses Artikels: 02.11.2026 · Nächste Prüfung: spätestens Anfang 2028

Bianca Häuser

Fachlich geprüft von

Bianca Häuser

22 Jahre in der Pflege · Stellvertretende Pflegedienstleitung und Prokuristin

Meinen beruflichen Werdegang habe ich im Krankenhaus gestartet und dort Erfahrungen unter anderem in der IMC, Inneren Medizin, Geburtshilfe und Gynäkologie gesammelt. Bei simCura habe ich als Pflegefachkraft in einer Senioren-WG begonnen und wurde über interne Weiterbildung zunächst Teamleitung, dann Pflegedienstleitung. Meine Kernaufgaben umfassen heute Qualitätsmanagement, Personalwesen und Arbeitsschutz.

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