Pflegeleistungen im Detail: Was zu Hause möglich ist
Von Grundpflege bis Wundversorgung: was hinter den Fachbegriffen steckt, und was zu Hause tatsächlich geleistet werden kann.
Teil unseres Ratgebers: Pflegegrad, Pflegeleistungen und Kosten

Aktualisiert am 02.11.2026
Warum klingt Pflege oft komplizierter, als sie ist?
Sobald ein Angehöriger zum ersten Mal Unterstützung braucht, tauchen plötzlich Wörter auf, die man vorher nie gebraucht hat: Grundpflege, Behandlungspflege, Dekubitusprophylaxe. Diese Begriffe klingen fremd, meinen aber meist etwas ganz Alltägliches. Grundpflege ist Unterstützung im Alltag, Behandlungspflege ist medizinische Versorgung mit ärztlicher Verordnung. Hier erklären wir in normaler Sprache, was jeweils dazugehört.
Manchmal ist es die Oma, die zum ersten Mal gestürzt ist, und plötzlich kommen Fragen, die man noch nie zuvor gestellt hat. Manchmal ist es eine bereits bestehende Pflegesituation, bei der eine neue Herausforderung dazukommt, etwa eine Hautstelle, die sich verändert hat. In beiden Fällen hilft es, die Begriffe einmal ohne Fachchinesisch zu verstehen, bevor man sich mit den Details beschäftigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundpflege meint die Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie Waschen, Anziehen, Essen oder der Inkontinenzversorgung.
- Behandlungspflege meint medizinische Aufgaben wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder Wundversorgung, die eine ärztliche Verordnung brauchen.
- Haushaltshilfe und Betreuung zählen nicht zur Grundpflege, werden aber oft gemeinsam mit ihr erbracht.
- Einfache Behandlungspflege wie Blutdruckmessen dürfen auch geschulte Pflegehilfskräfte übernehmen.
- Alle diese Leistungen können zu Hause erbracht werden, oft auch in Kombination miteinander.
Grundpflege und Behandlungspflege, was ist der Unterschied?
Grundpflege ist das, was die meisten Menschen zuerst mit Pflege verbinden: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken und bei der Bewegung im Alltag. Eine ärztliche Verordnung braucht es dafür nicht. Dazu gehören zum Beispiel:
- Waschen, Duschen und Körperpflege, auch Mund-, Zahn- und Haarpflege
- An- und Auskleiden
- Inkontinenzversorgung, etwa das Wechseln von Einlagen und Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und Lagern
Dazu kommen Haushaltshilfe und Betreuung: Einkaufen, Kochen, Wäsche und Reinigung der Wohnung, außerdem Gesellschaft, Gespräche, Spaziergänge oder die Begleitung zu Terminen. Rechtlich zählen sie nicht zur Grundpflege, werden aber oft gemeinsam mit ihr erbracht und ebenfalls über die Pflegekasse abgerechnet.
Die Behandlungspflege ist dagegen medizinisch. Dazu gehören zum Beispiel:
- Medikamente richten und verabreichen
- Blutzucker messen und Insulin geben
- Blutdruck messen
- Kompressionsstrümpfe und -verbände an- und ausziehen
- Injektionen
- Wundversorgung, auch bei einem Druckgeschwür, mehr dazu in Dekubitusprophylaxe: Druckgeschwüren vorbeugen
- Versorgung eines künstlichen Darmausgangs, mehr dazu in Künstlicher Darmausgang: Leben mit Stoma
Für Behandlungspflege braucht es immer eine ärztliche Verordnung, bezahlt wird sie von der Krankenkasse. Durchgeführt wird sie von Pflegefachkräften. Einfache Maßnahmen, etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessen oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, dürfen auch geschulte Pflegehilfskräfte übernehmen.
Der Unterschied entscheidet also auch, wer die Leistung durchführen darf und wie sie abgerechnet wird. Mehr zu den konkreten Leistungen von simCura auf unserer Seite zur Grundpflege und Behandlungspflege.
Häufige Fragen zu den Pflegeleistungen
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege sind alltägliche Unterstützungen wie Waschen und Essen. Behandlungspflege sind medizinische Aufgaben, die eine ärztliche Verordnung brauchen. Mehr zum konkreten Angebot auf unserer Leistungsseite Grundpflege.
Wer darf Behandlungspflege durchführen?
Pflegefachkräfte, und für einfache Maßnahmen wie Blutdruck- oder Blutzuckermessen auch geschulte Pflegehilfskräfte. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung, die Kosten trägt dann die Krankenkasse.
Gehört Haushaltshilfe zur Grundpflege?
Nein. Einkaufen, Kochen, Wäsche oder Reinigung zählen zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie wird aber oft zusammen mit der Grundpflege erbracht und kann ebenfalls über die Pflegekasse abgerechnet werden, etwa über die Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag.
Kann ich als Angehöriger diese Leistungen selbst übernehmen?
Grundpflege können Angehörige nach Anleitung übernehmen, einfache Aufgaben der Behandlungspflege nach einer Schulung oft auch. Alles Weitere übernehmen auf ärztliche Verordnung Pflegefachkräfte oder geschulte Pflegehilfskräfte.
Bietet simCura alle diese Leistungen an?
Ja, simCura übernimmt Grundpflege, Haushaltshilfe und Betreuung sowie Behandlungspflege, einschließlich Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe und Stomaversorgung. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite Behandlungspflege.
Fazit zu den Pflegeleistungen
Hinter den Fachbegriffen der Pflege steckt selten etwas Kompliziertes, sondern meist eine klare, erlernbare Aufgabe. Ob Grundpflege, Haushaltshilfe oder medizinische Behandlungspflege: Zu Hause ist mehr möglich, als viele zunächst denken.
Quellen und Stand
Stand dieses Artikels: 02.11.2026 · Nächste Prüfung: spätestens Anfang 2028

Fachlich geprüft von
Bianca Häuser
22 Jahre in der Pflege · Stellvertretende Pflegedienstleitung und Prokuristin
Meinen beruflichen Werdegang habe ich im Krankenhaus gestartet und dort Erfahrungen unter anderem in der IMC, Inneren Medizin, Geburtshilfe und Gynäkologie gesammelt. Bei simCura habe ich als Pflegefachkraft in einer Senioren-WG begonnen und wurde über interne Weiterbildung zunächst Teamleitung, dann Pflegedienstleitung. Meine Kernaufgaben umfassen heute Qualitätsmanagement, Personalwesen und Arbeitsschutz.
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