Eine Vorsorgevollmacht ist eine der wichtigsten Vollmachten im Rahmen der rechtlichen Pflegevorsorge für das Alter.

Man sollte sich dafür Zeit nehmen und sie so detailliert wie möglich formulieren. Es ist ratsam hierzu einen Rechtsanwalt /Notar zu Rate zu ziehen. Mit einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten kann man Folgendes regeln:

  • Aufnahme, Fortführung oder Abbruch medizinischer Therapien
  • Ihre Wünsche hinsichtlich der Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung
  • Ihre Zustimmung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen (Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen)
  • Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht
  • Berechtigung des Bevollmächtigten, einzelne Untervollmachten zu erteilen
  • Anweisung, dass der Bevollmächtigte auch als gesetzlicher Betreuer bestellt wird

Die Vorsorgevollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus. Sie endet nicht bei Tod, sondern muss zunächst durch Ihre Erben widerrufen werden.