Pflegende Angehörige sind in der Regel die Familie, Verwandte, Freunde, Nachbarn und andere Bezugspersonen, die nicht beruflich pflegen, betreuen oder begleiten – unabhängig davon wo gepflegt oder Hilfe geleistet wird. (§ 19 SGB XI).

Pflegepersonen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eigene Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse. Darüber hinaus zahlt die Pflegeversicherung für Pflegepersonen Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 pflegen. Der Anspruch ist abhängig davon, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird.