Nach den Festlegungen des Sozialgesetzbuches XI, §45b erhalten alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von € 125,-. Dieser kann zur Erstattung von Kosten für z.B.  Tages- oder Nachtpflege oder Leistungen ambulanter Pflegedienste verwendet werden. Und auch für Unterstützungen im Alltag. Er soll Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.