- Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung für die Pflege zu Hause
Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachweisen. Dieser Termin soll die häusliche Pflege unterstützen, Fragen klären und dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und Angehörige gut begleitet werden.
Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, schauen gemeinsam mit Ihnen auf die aktuelle Pflegesituation und geben praktische Hinweise für den Alltag.
Worum geht es bei der Beratung?
Der Beratungseinsatz ist kein Kontrolltermin, sondern eine fachliche Unterstützung. Gemeinsam besprechen wir zum Beispiel:
- wie die Pflege zu Hause aktuell funktioniert
- ob Angehörige Entlastung brauchen
- welche Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen
- ob Hilfsmittel, Anpassungen oder weitere Unterstützung sinnvoll sein können
- welche Fragen im Pflegealltag gerade wichtig sind
So entsteht mehr Orientierung – und Angehörige müssen mit ihren Fragen nicht allein bleiben.
Wobei wir unterstützen können:
Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist regelmäßig erforderlich, wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen versorgt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder Menschen, die ausschließlich Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten, können eine Beratung freiwillig nutzen. Wir helfen Ihnen gerne einzuschätzen, welche Regelung in Ihrer Situation gilt.
Wie oft muss die Beratung stattfinden?
In der Regel ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich erforderlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann eine Beratung auch vierteljährlich in Anspruch genommen werden. Da Fristen und Anforderungen wichtig für den weiteren Pflegegeldbezug sein können, lohnt es sich, die Termine rechtzeitig zu planen.
Wer trägt die Kosten?
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI wird über die Pflegeversicherung finanziert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Pflegebedürftige entstehen dabei in der Regel keine eigenen Kosten. Wir erklären Ihnen, wie der Ablauf funktioniert und welche Angaben für den Termin benötigt werden
Wie läuft die Pflegeberatung ab?
Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. So können wir die Wohn- und Pflegesituation direkt einbeziehen und konkrete Hinweise geben. Unsere Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen die aktuelle Versorgung, beantwortet Fragen und dokumentiert den Beratungseinsatz für die Pflegekasse. Wenn sich weiterer Unterstützungsbedarf zeigt, erklären wir mögliche nächste Schritte.