Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Krankenkasse die Leistung genehmigt, werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Je nach Situation können gesetzliche Zuzahlungen anfallen. Im Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.