- Im Alltag gut unterstützt
Medizinische Pflegeleistungen für zu Hause
Wenn medizinische Versorgung zu Hause notwendig wird, braucht es fachliche Sicherheit und klare Abstimmung. Unsere Pflegekräfte unterstützen bei ärztlich verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege – zum Beispiel bei Medikamenten, Injektionen, Kompression, Wundversorgung oder Portversorgung. Wir helfen Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu verstehen: Welche Verordnung wird benötigt? Welche Leistungen kann die Krankenkasse übernehmen? Und wie lässt sich die Versorgung zu Hause gut organisieren?
Was bedeutet Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinisch-pflegerische Leistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Ziel ist es, eine medizinische Behandlung zu unterstützen, den Behandlungserfolg zu sichern oder eine Versorgung zu Hause möglich zu machen. Welche Maßnahmen durchgeführt werden können, hängt von der ärztlichen Verordnung, dem individuellen Bedarf und der Genehmigung durch die Krankenkasse ab.
Typische Leistungen der Behandlungspflege :
Medikamentengabe
Wir unterstützen bei der verordneten Gabe von Medikamenten und achten auf eine sorgfältige Durchführung im Alltag.
Injektionen und Insulingabe
Unsere qualifizierten Pflegekräfte übernehmen ärztlich verordnete Injektionen, zum Beispiel Insulingaben.
Kompressionsversorgung
Wir helfen beim An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverbände.
Wundversorgung und Verbandwechsel
Wir versorgen Wunden nach ärztlicher Anordnung, wechseln Verbände und achten auf eine sorgfältige Dokumentation.
Portversorgung
Wir unterstützen bei der Versorgung eines Portkatheters nach ärztlicher Verordnung und entsprechendem Pflegebedarf.
Stomaversorgung
Wir begleiten bei der Stomaversorgung und unterstützen dabei, Sicherheit im Alltag zu gewinnen.
Wundversorgung mit fachlicher Abstimmung
Gerade bei chronischen oder schlecht heilenden Wunden ist eine gute Abstimmung wichtig. Deshalb arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Wundfachkräften zusammen. Sie unterstützen bei der Wunddokumentation, der Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten und der Organisation geeigneter Materialien.
So entsteht eine Versorgung, die nicht nur durchgeführt, sondern regelmäßig beobachtet und angepasst werden kann.
Wer verordnet Behandlungspflege?
Behandlungspflege wird von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Die Verordnung wird anschließend bei der Krankenkasse eingereicht und dort geprüft. Wir erklären Ihnen gerne, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Ablauf typischerweise aussieht.
Was kostet Behandlungspflege?
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Krankenkasse die Leistung genehmigt, werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Je nach Situation können gesetzliche Zuzahlungen anfallen. Im Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.